Lohnsteuer-Anrufungsauskunft ist und bleibt kostenlos
Geht es um andere steuerliche Fragen, können Sie diese ebenfalls durch das Finanzamt klären lassen. Allerdings müssen Sie dann auf die gebührenpflichtige „verbindliche Auskunft“ gemäß § 89 AO zu-rückgreifen.
Auch wenn es nur schwer nachvollziehbar ist: Die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist verfassungsgemäß. Das hat der Bundesfinanzhof am 30.3.2011 bestätigt (Aktenzeichen: I B 136/10). Im Urteilsfall ging es um die steuerlichen Auswirkungen geplanter Umstrukturierungen von Unternehmen. Die Gebühren für die verbindliche Auskunft betrugen über 90.000 €, die das Unternehmen nun zahlen muss.
Tipp: Das Formular zur Lohnsteuer-Anmeldung 2011 finden Sie hier.
