Meldung zur Sozialversicherung

Die Meldung zur Sozialversicherung ist ein überaus wichtiger Bestandteil Ihrer Arbeitgeberpflichten. Tritt ein neuer Mitarbeiter eine Tätigkeit bei Ihnen an, müssen Sie alle relevanten Angaben zur beschäftigten Person unmittelbar an die zuständigen Sozialversicherungsträger übermitteln. Seit dem 1.1.2006 erfolgt diese Datenübertragung elektronisch. Lesen Sie im Folgenden alles Wissenswerte zur Meldepflicht. Wann ist ein Mitarbeiter überhaupt krankenversicherungspflichtig? Wen betrifft die Sofortmeldung? Welche Rolle spielt das so genannte ELENA-Verfahren? Die Antworten finden Sie hier. 

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20.07.11

Müssen wir unlautere Mitarbeiterin anmelden?

meldung  sozialversicherung _ Checkliste2

Wir haben am 15.7.2011 eine Verkäuferin eingestellt. Heute hat sie uns mitgeteilt, dass sie nicht an der Kasse arbeiten will. Das Arbeitsverhältnis wird ab sofort aufgelöst. Die Frau hat uns noch keine Lohnsteuerkarte gegeben. Können wir die 3 Tage in einer anderen Form abgelten, oder müssen wir die Frau für die 3 Tage anmelden?


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11.03.11

700 € Bußgeld wegen versäumter Sofortmeldung – Wie kann ich mich wehren?

Meldung Zur Sozialversicherung _ Blaue Pinnwandnadel

Der Eröffnungstermin einer Gaststätte stand nicht fest. Später erfährt die Lohnbuchhalterin, dass die Gaststätte am 01.11.2010 eröffnet worden ist und ab diesem Zeitpunkt zwei Mitarbeiter beschäftigt werden. Die Lohnbuchhalterin meldete daraufhin beide Mitarbeiter sofort bei der Sozialversicherung an. Die Beiträge werden unverzüglich berechnet und abgeführt. Trotzdem moniert ein Prüfer des Zolls, dass die Sofortmeldung nicht erfolgt ist und verhängt eine Bußgeld von 700 €. Kann ich mich dagegen wehren?


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04.07.07

Wie melde ich einen Ferienjob für einen Schüler korrekt an?

Meldung Zur Sozialversicherung _ B Cherstapel

Welchen Schlüssel benötigen wir für die Anmeldung eines 18-jährigen Schülers der einen Ferienjob bei uns ausüben möchte?


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Schlüsselverzeichnis für Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit

Zu den vorgeschrieben Meldetatbeständen gehört ebenfalls die Angabe der Staatsangehörigkeit. Der Schlüssel ist als dreistellige Zahl anzugeben. Für die Bundesrepublik Deutschland lautet der Länderschlüssel beispielsweise 000.


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Übersicht: Meldungen, die Sie bei Änderungen im Versicherungsverhältnis übermitteln müssen

Sozialversicherung

Wenn bei Ihren Mitarbeitern im Beschäftigungsverhältnis oder besser gesagt im Versicherungsverhältnis Veränderungen vorliegen, sind diese der Einzugsstelle unverzüglich von Ihnen mitzuteilen.


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Sonderfälle zur Abgabe einer Sofortmeldung

Versicherung

Ist Ihr Unternehmen in  bestimmten Branchen tätig (z. B. Bau-, Gaststätten- oder Gebäudereinigungsgewerbe), liegt Ihre Pflicht bei „normalen“ Beschäftigten klar auf der Hand: Sie geben einfach für jeden Mitarbeiter eine Sofortmeldung ab. Daneben existieren aber zahlreiche Fälle, die nicht ganz so eindeutig sind. Für diese Mitarbeiter haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger nun klare Regelungen getroffen.


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Entgeltbescheinigungen für Sozialleistungsträger nur noch elektronisch

Entgeltbescheinigungen

Die Sozialleistungsträger gewähren bekanntlich zahlreiche Geldleistungen, deren Höhe und Berechnung sich bei Arbeitnehmern in der Regel nach dem Arbeitsentgelt richten. Angesprochen ist die Gewährung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Mutterschaftsgeld


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01.09.11

Wenn Ihr Mitarbeiter kurze Zeit unentschuldigt fehlt, müssen Sie ihn nicht zur Sozialversicherung an- und abmelden.

Betriebsprüfung Sozialversicherung _ Brille auf Spiralblock

Fehlt Ihr Mitarbeiter unentschuldigt, nimmt dann aber nach einiger Zeit wieder die Arbeit auf, müssen Sie keine An- und Abmeldung zur Sozialversicherung fertigen.


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23.08.11

Seit 01.07.2011 : Entgeltbescheinigungen sind von Ihnen maschinell zu erstatten

Meldung Zur Sozialversicherung _ Buntstifte

Die Sozialleistungsträger gewähren bekanntlich zahlreiche Geldleistungen, deren Höhe und Berechnung sich bei Arbeitnehmern in der Regel nach dem Arbeitsentgelt richten.


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11.08.11

In den Semesterferien können Sie Studenten sozialversicherungsfrei beschäftigen (Ausnahme: Rentenversicherung).

sozialversicherung

Studenten werden als Arbeitnehmer von vielen Arbeitgebern sehr geschätzt. Schließlich sind sie besonders flexibel einsetzbar. Im Gegensatz zu anderen Beschäftigen müssen Sie für diese Personen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege –und Arbeitslosenversicherung zahlen. Lediglich zur Rentenversicherung müssen Sie – wie für andere Arbeitnehmer – Beiträge entrichten und Meldungen erstatten.


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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