01.09.11
Fehlt Ihr Mitarbeiter unentschuldigt, nimmt dann aber nach einiger Zeit wieder die Arbeit auf, müssen Sie keine An- und Abmeldung zur Sozialversicherung fertigen.
mehr 23.08.11
Die Sozialleistungsträger gewähren bekanntlich zahlreiche Geldleistungen, deren Höhe und Berechnung sich bei Arbeitnehmern in der Regel nach dem Arbeitsentgelt richten.
mehr 11.08.11
Studenten werden als Arbeitnehmer von vielen Arbeitgebern sehr geschätzt. Schließlich sind sie besonders flexibel einsetzbar. Im Gegensatz zu anderen Beschäftigen müssen Sie für diese Personen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege –und Arbeitslosenversicherung zahlen. Lediglich zur Rentenversicherung müssen Sie – wie für andere Arbeitnehmer – Beiträge entrichten und Meldungen erstatten.
mehr 04.08.11
Insbesondere aus datenschutzrechtlichen Überlegungen hat die Bundesregierung das ELENA-Verfahren (elektronisches Nachweisverfahren) gestoppt. Ein Gesetz zur endgültigen Einstellung des Verfahrens ist geplant.
mehr 21.07.11
Bekanntlich wird bei Krankenversicherten, die einen Zusatzbeitrag zu ihrer Krankenkasse zahlen müssen, ab 2012 ein Sozialausgleich durchgeführt. Mehrfachbeschäftigte oder Personen, die weitere sozialversicherungspflichtige Einnahmen erzielen (z. B. Rente) müssen Ihnen Mitteilung darüber machen.
mehr 15.07.11
Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung Ihrer Mitarbeiter ist während eines Auslandsaufenthaltes besonders wichtig. Folgendes müssen Sie dabei unterscheiden ...
mehr 26.05.11
Kurzfristige Auslandsentsendungen innerhalb eines Konzerns können Sie seit dem 1.5.2011 einfacher handhaben. Der Mitarbeiter bleibt auch dann in Deutschland sozialversichert, wenn das ausländische Unternehmen sein Arbeitsentgelt für die Zeit der Auslandsentsendung als Betriebsausgabe geltend macht.
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