Ab 1.1.2012: GKV-Monatsmeldung bei Mehrfachbeschäftigung

Bekanntlich wird bei Krankenversicherten, die einen Zusatzbeitrag zu ihrer Krankenkasse zahlen müssen, ab 2012 ein Sozialausgleich durchgeführt. Mehrfachbeschäftigte oder Personen, die weitere sozialversicherungspflichtige Einnahmen erzielen (z. B. Rente) müssen Ihnen Mitteilung darüber machen.

Ist dies geschehen, müssen sie mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung nach Beschäftigungsaufnahme eine GKV-Monatsmeldung erstatten. Bei der ersten Meldung ist diese spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dem obigen Zeitpunkt vorzunehmen.

Die Meldung erfolgt an die Krankenkasse Ihres Mitarbeiters. Sie ist monatlich zu erstatten. Ihre Meldepflicht besteht, solange die weiteren Beschäftigungen oder die zusätzlichen Einnahmen vorliegen.

Die GKV-Monatsmeldung muss enthalten:

  • Die Versicherungsnummer, soweit bekannt, anderenfalls die Angaben, die zur Vergabe einer Versicherungsnummer erforderlich sind (Tag und Ort der Geburt, Anschrift)
  • Familien- und Vorname
  • Ihre Betriebsnummer
  • das in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt in Euro

Die Krankenkasse übersendet Ihnen dann eine Mitteilung, woraus sich z. B. ergibt, ob ein Sozialausgleich durchzuführen ist oder nicht.

Weitere Einzelheiten über Meldungen erfahren Sie hier.

 


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