Gesundheitsreform 2011 verabschiedet: Weg in die private Krankenversicherung erleichtert

Bislang konnten Ihre Mitarbeiter nur dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze in 3 aufeinanderfolgenden Jahren überschritten haben. Nachdem der Bundestag die neueste Gesundheitsreform am 12.11.2010 verabschiedet hat, ist es ab 1.1.2011 wieder einfacher.

Nun reicht es wieder, wenn Ihr Mitarbeiter die Jahresarbeitsentgeltgrenze im zurückliegenden Jahr überschritten hat und voraussichtlich auch im bevorstehenden Jahr überschreiten wird.

Für Ihre Prüfung der Versicherungspflicht zum Jahresanfang 2011 bedeutet das: Ihr Mitarbeiter ist krankenversicherungsfrei und kann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn er 2010 mehr als 49.950 € verdient hat und 2011 voraussichtlich mehr als 49.500 € verdienen wird. Für Altfälle, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, liegen die Jahresarbeitsentgeltgrenzen bei 45.000 € für 2010 und 44.550 € für 2011.

Tipp: Lesen Sie hier, welche Folgen es für Ihre Mitarbeiter haben kann, wenn sie sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.


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