In den Semesterferien können Sie Studenten sozialversicherungsfrei beschäftigen (Ausnahme: Rentenversicherung).

Studenten werden als Arbeitnehmer von vielen Arbeitgebern sehr geschätzt. Schließlich sind sie besonders flexibel einsetzbar. Im Gegensatz zu anderen Beschäftigen müssen Sie für diese Personen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege –und Arbeitslosenversicherung zahlen. Lediglich zur Rentenversicherung müssen Sie – wie für andere Arbeitnehmer – Beiträge entrichten und Meldungen erstatten.

Wichtig: Beschäftigen Sie einen Studenten auch über die Semesterferien hinaus, darf die Beschäftigung die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreiten. Wird die Grenze überschritten, tritt Versicherungspflicht ein.

Allerdings hat die Rechtsprechung entschieden, dass dann, wenn das Überschreiten maximal nicht mehr als 20 Stunden beträgt, die Versicherungsfreiheit bestehen bleibt. In einem Kalenderjahr sind im Übrigen maximal 26 Wochen mit Arbeitszeiten über 20 Stunden wöchentlich erlaubt, damit die Versicherungsfreiheit nicht wegfällt.

Die Grundlagen zur Beschäftigung von Studenten finden Sie hier.


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