Krankenversicherung: Bald wieder versicherungsfrei nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Derzeit werden Mitarbeiter nur dann versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie in 3 aufeinanderfolgenden Jahren mit ihrem Entgelt die jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Der Koalitionsvertrag von 2009 sieht eine Erleichterung vor, die vermutlich bald umgesetzt wird.
Beschäftigte Ihres Unternehmens, die gern in eine private
Krankenversicherung wechseln würden, dürfen vielleicht bald aufatmen. Das Bundesgesundheitsministerium plant – so wie es im Koalitionsvertrag festgelegt ist – eine Rückkehr zur Regelung von vor dem 1.1.2008. Danach werden Mitarbeiter versicherungsfrei, wenn sie mit ihrem Entgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze vom laufenden und die des folgenden Jahres überschreiten. Die Beschäftigten haben dann die Möglichkeit, zu Beginn des folgenden Jahres in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Auch für Sie als Arbeitgeber bedeutet das eine Erleichterung: Sie müssen nur noch die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze und nicht zusätzlich die der vergangenen Jahre prüfen.
Achtung: Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll die Umsetzung dieser Pläne mit dem nächsten geeigneten Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Deshalb könnte es bereits zum kom-menden Jahreswechsel so weit sein.
Tipp: Wenn Sie wissen möchten, was für die Befreiung eines Mitarbeiters von der Krankversicherungspflicht nötig ist, klicken Sie hier.
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