Neuer Tätigkeitsschlüssel für die Meldung zur Sozialversicherung
In der Meldung zur Sozialversicherung Ihrer Mitarbeiter müssen Sie bislang einen 5-stelligen Tätigkeitsschlüssel angeben. Das zugrunde liegende Schlüsselverzeichnis wurde von der Bundesagentur für Arbeit komplett überarbeitet.
Die neuen Tätigkeitsschlüssel haben 9 statt 5 Stellen. Davon kennzeichnen die Stellen
- 1 bis 5 den Beruf,
- 6 den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss,
- 7 den höchsten beruflichen Ausbildungsabschluss des Mitarbeiters,
- 8, ob Arbeitnehmerüberlassung vorliegt,
- 9 die Vertragsform (Vollzeit oder Teilzeit, befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag).
Bis 30.11.2011 können Sie in der Meldung zur Sozialversicherung mit dem bisherigen Tätigkeitsschlüssel arbeiten. Für Meldezeiträume ab 1.12.2011 ist der neue Tätigkeitsschlüssel Pflicht. Der neue Tätigkeitsschlüssel liegt den Anbietern von Entgeltabrechnungsprogrammen bereits vor, so dass er in künftige Updates eingearbeitet werden kann.
Tipp: Ausführliche Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum neuen Tätigkeitsschlüssel finden Sie hier.
