Mutterschutzumlage
Nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sind Sie auch zur Zahlung einer Mutterschutzumlage für Ihre Arbeitnehmer verpflichtet. Für den Fall, dass eine Mitarbeiterin wegen einer Schwangerschaft ausfällt, würden Ihnen im Gegenzug die Kosten teilweise erstattet werden. Wie Sie die Umlage berechnen, was für Sonderfälle gelten und welche Kosten Ihnen letztendlich erstattet werden, lesen Sie hier.


