Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt

Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2012 beschlossen. Die Berechnung der Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2012 beruht auf der Entwicklung der Bruttolöhne im Jahr 2010. Dabei wurde eine Lohnzuwachsrate von +2,09 % in den alten Bundesländern und +1,97 % in den neuen Bundesländern zugrunde gelegt.

Zu den Sozialversicherungsrechengrößen gehört auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im kommenden Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit von 3.712,50 € pro Monat auf 3.825 € pro Monat angehoben.

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt nur im Osten gleich

In den neuen Bundesländern bleibt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung unverändert. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2012 also weiterhin 4.800 € pro Monat. Demgegenüber steigt aber in den alten Bundesländern nächstes Jahr die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von 5.500 € pro Monat auf 5.600 € pro Monat.

Versicherungspflichtgrenze steigt ebenfalls

Die Änderung der Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2012 bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat. Dann wird im kommenden Jahr auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von 49.500 € pro Jahr auf 50.850 € pro Jahr steigen. Hier erfahren Sie, wie Sie richtig schätzen, ob Ihr Angestellter die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.


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