Gesetzliche Krankenversicherung: Der Beitragssatz wird auch für Sie teurer

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der allgemeine Beitragssatz ansteigen. Sie rechnen deshalb ab 1.1.2011 mit einem erhöhten Beitragssatz sowohl beim Arbeitgeber- als auch beim Arbeitnehmeranteil. Der Sonderbeitrag, den der Mitarbeiter allein tragen muss, bleibt vorerst unverändert.

Die Koalition will mit der GKV-Beitragssatzverordnung (GKV-BSV) den allgemeinen Beitragssatz zum 1.1.2011 wieder von 14,9 % auf 15,5 % erhöhen.

Dieser Beitragssatz setzt sich dann folgendermaßen zusammen:

  • Ihr Arbeitgeberanteil: 7,3 %
  • Der Arbeitnehmeranteil: 7,3 %
  • Der Beitrag für Arbeitnehmer zusätzlich: 0,9 %

Der erhöhte allgemeine Beitragssatz betrifft Ihre gesetzlich versicherten Mitarbeiter. Daneben wenden Sie den allgemeinen Beitragssatz auch für freiwillig versicherte Arbeitnehmer (wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze) an. Er gilt für alle Entgeltabrechnungszeiträume ab 1.1.2011. Für Einmalzahlungen ist der Zeitpunkt der Zuordnung entscheidend.

Tipp: Alle anderen Sozialversicherungs-Rechengrößen, mit denen Sie 2010 rechnen, finden Sie hier.


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