Neue Rechengrößen für 2012

Die Beitragsmessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung beläuft sich 2012 monatlich auf 3.825 €. In der allgemeinen Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung gelten 2012 im Monat 5.600 € (West) bzw. – wie 2011 – 4.800 € (Ost). Die Jahresbeiträge belaufen sich 2012 in den alten Bundesländern für die Rentenversicherung auf 67.200 € und in den neuen Ländern – wie 2011 – auf 57.600 €. In der Kranken- und Pflegeversicherung sind 2012 45.900 € maßgebend.

Bemessungsgrenzen in den wichtigsten Entgeltabrechnungszeiträumen

Zeitraum Kranken- und Pflegeversicherung   
alte und neuen Länder
Renten und Arbeitslosen Versicherung alte Länder           neue Länder
Jahr 45.900 € 67.200 € 57.600€
Monat 3.825 € 5.600 € 4.800 €
Woche 892.50 € 1.306,69 € 1.120 €
Kalendertag 127,50 € 186,67 € 160 €
2 Wochen 1.785 € 2.613,38 € 2.240 €
4 Wochen 3.750 € 5.226.76 € 4.480 €
5 Wochen 4.462,50 € 6.533,45 € 5.600 €

Die Bezugsgröße ist als Grenzwert, von dem sich viele weitere Grenzwerte ableiten, von großer Bedeutung in der Sozialversicherung. Sie beläuft sich 2012 im Westen Deutschlands auf 31.500 € im Kalenderjahr (monatlich: 2.625 €). Die Bezugsgroße Ost beträgt 2012 jährlich 26.880 € und monatlich 2.240 €. In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt die Bezugsgroße West auch im Osten Deutschlands.

Weitere Details über die Beitragsberechnung erfahren Sie hier.


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