Rentenbeitragssatz: Entlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können sich zu Beginn des neuen Jahres über einen niedrigeren Rentenbeitragssatz freuen. Das Bundesministerium für Arbeit hat mitgeteilt, dass der Rentenbeitragssatz mit Wirkung zum 1.1.2012 von 19,9 % auf 19,6 % abgesenkt wird.

Niedrigerer Rentenbeitragssatz entlastet Arbeitgeber um 1,3 Mrd. €

Von dem niedrigeren Rentenbeitragssatz profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Die Arbeitgeber werden durch den niedrigeren Rentenbeitragssatz um rund 1,3 Mrd. € entlastet. In gleicher Höhe wird der niedrigere Rentenbeitragssatz auch eine Entlastung für die Arbeitnehmer mit sich bringen. So wird beispielsweise ein Arbeitnehmer mit einem Durchschnittsverdienst von 2.500 € durch den niedrigeren Rentenbeitragssatz monatlich um 3,75 € entlastet.

Nachhaltigkeitsrücklage überschreitet Obergrenze

Grund für die Absenkung des Rentenbeitragssatzes ist die positive Entwicklung der Beitragseinnahmen im letzten Jahr. Maßgebend für den Rentenbeitragssatz ist die so genannte Nachhaltigkeitsrücklage. Wenn die Nachhaltigkeitsrücklage die Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben überschreitet, muss der Rentenbeitragssatz gesenkt werden. Nach Berechnungen der Bundesregierung wird die Nachhaltigkeitsrücklage im Jahr 2012 diese Obergrenze überschreiten.

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