Sie sparen viel Zeit und Geld: 2012 gibt es keinen Sozialausgleich und keine GKV-Monatsmeldung

Um eine Überlastung der Versicherten durch Zusatzbeiträge zu verhindern, ist der Sozialausgleich eingeführt worden. Das Gesetz sieht vor, dass bei Arbeitnehmern die Arbeitgeber den Sozialausgleich berechnen und durchführen. Ergibt sich ein Sozialausgleich, ist dieser von den „normalen“ Krankenversicherungsbeiträgen abzuziehen.

Der Sozialausgleich besteht bereits seit 1.1.2011. Seine Berechnung hängt im Wesentlichen vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag ab. Er wird nämlich dann durchgeführt, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 % (Belastungsgrenze für den Sozialausgleich) der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds übersteigt. Da der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2011 mit 0 € festgelegt worden war, wurde 2011 kein Sozialausgleich durchführt.

Allgemein war davon ausgegangen worden, dass ab 1.1.2012 der Sozialausgleich durchzuführen ist. Aber wieder wurde als durchschnittlicher Zusatzbeitrag 0 € festgelegt.

Deshalb haben Sie auch 2012 keine Mühe mit dem Sozialausgleich

Trotzdem ist allgemein davon ausgegangen worden, dass Sie die GKV-Monatsmeldung ab 1.1.2012 zu erstatten haben. Diese Meldung ist nur vorzunehmen, wenn Sie Mitarbeiter haben, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, die unständig beschäftigt sind oder die weitere sozialversicherungspflichtige Einnahmen haben. Die Meldung ist monatlich zu erstatten.

Nun hat die Bundesregierung aber entschieden, dass die GKV-Monatsmeldung nicht gebraucht wird, wenn kein Sozialausgleich anfällt. Daher gibt es 2012 auch keine GKV-Monatsmeldung. Auch hier sparen Sie Zeit und Geld, Letzteres z. B. für neue Computer-Software.

Gehen Sie aber davon aus, dass Sie nur eine Atempause erhalten. Rechnen Sie damit, dass Sie ab 1.1.2013 sowohl den Sozialausgleich durchführen als auch die GKV-Monatsmeldung erstatten müssen.

Weitere Einzelheiten über Meldungen erfahren Sie hier.


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