Sozialausgleich: Wann der Mehraufwand für Sie kommt, ist noch unklar

So gut wie sicher ist: Der Sozialausgleich wird kommen und Sie als Arbeitgeber werden ihn durchführen. Wann das aber der Fall sein wird, ist im Moment noch offen.

Beschäftigte und Rentner müssen in Zukunft einen Zusatzbeitrag an die gesetzliche Krankenversicherung leisten, wenn ihre Kasse mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Härtefälle soll ein Sozialausgleich kompensieren. Diesen Sozialausgleich werden nach den Plänen der Bundesregierung Sie als Arbeitgeber durchführen.

Der Sozialausgleich greift, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag über 2 % des Mitarbeiterentgelts steigt.
Beispiel: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei 20 €. Das beitragspflichtige Entgelt eines Mitarbeiters liegt bei 850 €. Sie müssen nun die Differenz zwischen Zusatzbeitrag (20 €) und 2 % des Einkommens (17 €), das heißt 3 €, dem Mitarbeiter auszahlen. Dafür leiten Sie entsprechend weniger an die Krankenversicherung weiter.

Ob der Sozialausgleich wie geplant zum 1.1.2011 starten kann, ist noch unklar. Es mehren sich Stimmen, der Sozialausgleich könne wegen Lücken bei der IT noch nicht zum 2011 gestartet werden.

Tipp: Immer mehr Mitarbeiter werden aufgrund der Zusatzbeiträge eine Versicherungsfreiheit und die Möglichkeit einer privaten Versicherung anstreben. Wenn Sie wissen möchten, was für die Befreiung eines Mitarbeiters von der Krankversicherungspflicht nötig ist, klicken Sie hier.


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