Sozialversicherungs-Rechengrößen 2011: Es geht erstmals bergab
Erstmals seit 1949 wird die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung sinken, und zwar von derzeit 3.750 €/Monat auf 3.712,50 €/Monat. Das geht aus dem nun vorliegenden Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011 hervor.
Eine finanzielle Entlastung bringt das aber weder für Sie als Arbeitgeber noch für Ihre Mitarbeiter. Denn gleichzeitig steigt der Beitragssatz zur Krankenversicherung von 14,9 % auf 15,4 %.
Allerdings werden Ihre Mitarbeiter künftig leichter von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln können. Denn die Jahresarbeitsentgeltgrenze (= Versicherungspflichtgrenze) sinkt von 49.950 € auf 49.500 € (bzw. von 45.000 € auf 44.550 € für Bestandsfälle). Außerdem soll es nach der Gesundheitsreform 2011 für den Wechsel zur privaten Krankenversicherung wieder genügen, wenn die Versicherungspflichtgrenze in einem statt in 3 Jahren überschritten wird.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Sozialversicherungs-Rechengrößen 2011 und 2010:
| 2011 (voraussichtlich) |
2010 | |||
| West | Ost | West | Ost | |
| Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung | ||||
|
5.500 € 66.000 € |
4.800 € 57.600 € |
5.500 € 66.000 € |
4.650 € 55.800 € |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung | ||||
|
3.712,50 € 44.550 € |
3.750 € 45.000 € |
||
| Jahresarbeitsentgeltgrenze (= Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung) | ||||
| Allgemein | 49.500 € | 49.950 € | ||
| Am 31.12.2002 privat Krankenversicherte | 44.550 € | 45.000 € | ||
| Bezugsgröße | ||||
|
2.555 € 30.660 € |
2.240 € 26.800 € |
2.555 € 30.660 € |
2.170 € 26.040 € |
Die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2011 bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrats. Änderungen sind aber nicht zu erwarten.
Tipp: Wie Sie richtig schätzen, ob Ihr Mitarbeiter die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, erfahren Sie hier.
