Sozialversicherungs-Rechengrößen 2011: Es geht erstmals bergab

Erstmals seit 1949 wird die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung sinken, und zwar von derzeit 3.750 €/Monat auf 3.712,50 €/Monat. Das geht aus dem nun vorliegenden Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011 hervor.

Eine finanzielle Entlastung bringt das aber weder für Sie als Arbeitgeber noch für Ihre Mitarbeiter. Denn gleichzeitig steigt der Beitragssatz zur Krankenversicherung von 14,9 % auf 15,4 %.

Allerdings werden Ihre Mitarbeiter künftig leichter von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln können. Denn die Jahresarbeitsentgeltgrenze (= Versicherungspflichtgrenze) sinkt von 49.950 € auf 49.500 € (bzw. von 45.000 € auf 44.550 € für Bestandsfälle). Außerdem soll es nach der Gesundheitsreform 2011 für den Wechsel zur privaten Krankenversicherung wieder genügen, wenn die Versicherungspflichtgrenze in einem statt in 3 Jahren überschritten wird.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Sozialversicherungs-Rechengrößen 2011 und 2010:

  2011 (voraussichtlich)
2010
  West Ost West Ost
Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung
  • Monat
  • Jahr
5.500 €
66.000 €
4.800 €
57.600 €
5.500 €
66.000 €
4.650 €
55.800 €
Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung
  • Monat
  • Jahr
3.712,50 €
44.550 €
3.750 €
45.000 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze (= Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung)
Allgemein 49.500 € 49.950 €
Am 31.12.2002 privat Krankenversicherte 44.550 € 45.000 €
Bezugsgröße
  • Monat
  • Jahr
2.555 €
30.660 €
2.240 €
26.800 €
2.555 €
30.660 €
2.170 €
26.040 €

 

Die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2011 bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrats. Änderungen sind aber nicht zu erwarten.

Tipp: Wie Sie richtig schätzen, ob Ihr Mitarbeiter die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, erfahren Sie hier.

 


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Personelle Maßnahmen – So bestimmt Ihr Betriebsrat mit

Bei einer Vielzahl personeller Maßnahmen haben Sie Ihren Betriebsrat im Vorfeld zu beteiligen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch eine Fülle von Ausnahmen, denn der Betriebsrat ist auch nicht immer zu beteiligen!

mehrweitere Themen

Ihre Online-Rechner

Für Sie zur Arbeitserleichterung:

  1. Mutterschutz-Rechner
  2. Kündigungsfristen-Rechner
  3. Brutto-Netto-Rechner
  4. Arbeitszeugnis-Generator

 


Wie nutzen Sie HRexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, HRexperten24.de zu nutzen