Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung bringt Mehraufwand im Lohnbüro

Einige gesetzliche Krankenkassen erheben seit diesem Jahr Zusatzbeiträge bei ihren Mitgliedern – und diese zahlen nicht. Wegen der schlechten Zahlungsmoral planen die Krankenkassen nun Lohnpfändungen bei ihren säumigen Mitgliedern.

Im Ergebnis belastet der Zusatzbeitrag Sie sofort. Eigentlich sollte das erst ab 2012 der Fall sein, wenn der Sozialausgleich für den Zusatzbeitrag startet. Den Sozialausgleich müssen Sie dann durch-führen, wenn der amtlich festgesetzte durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 % des sozialversicherungs-pflichtigen Einkommens Ihres Mitarbeiters überschreitet.

Auch wenn Sie letztlich keinen Sozialausgleich durchführen, werden Sie ab 2012 eine neue Monatsmeldung abgeben müssen, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, die beispielsweise mehrere Arbeitgeber haben oder unständig beschäftigt sind.

Tipp: Um die aktuell drohenden Lohnpfändungen schnell und einfach abwickeln zu können, nutzen Sie unseren Lohnpfändungs-Rechner. Zum Lohnpfändungs-Rechner kommen Sie hier.


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