Aufgabenstruktur und Verantwortlichkeiten

Klare Strukturen und Verantwortlichkeiten sind Garanten für einen reibungslosen Arbeitsablauf in Ihrem Unternehmen. Ob Organigramm oder scharf umrissenes Stellenprofil – wir verraten Ihnen, worauf es in diesem Bereich der Personalorganisation letztendlich ankommt.

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Leitfaden: So bauen Sie Ihr Organigramm auf

Aufgabenstruktur 2

Beim Aufbau Ihres Organigramms haben Sie die freie Wahl, denn es existieren dafür keine festen Normen.


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Muster: Stellenprofil

Verantwortlichkeiten 1

Ein gutes Stellenprofil hilft Ihnen, für reibungslose Prozesse in Ihrem Unternehmen zu sorgen. Hier finden Sie eine Vorlage für ein Stellenprofil.


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Leitfaden: Erstellung von Stellenbeschreibungen

Verantwortlichkeiten 1

Die folgende Checkliste gibt Ihnen eine Anleitung für eine sehr detaillierte Stellenbeschreibung. Nicht immer, vor allem bei qualifizierten Stellen, muss eine Stellenbeschreibung jede Tätigkeit des Mitarbeiters in allen Einzelheiten erfassen. Sie können auch einzelne Bereiche zusammenfassen, wenn es der übersicht und Klarheit dient. Wie Sie z.B. bestimmte Bereiche zusammenfassen können, sehen Sie in der folgenden Muster-Stellenbeschreibung.


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Organigramm

Verantwortlichkeiten 3

Unternehmen bestehen aus unterschiedlichen Abteilungen und verfügen über diverse Hierarchien und Ablaufprozesse. Ein Organigramm unterstützt Sie bei der Darstellung dieser Strukturen und Zusammenhänge.


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Stellenprofil

Aufgabenstruktur 1

Ein Stellenprofil zu erarbeiten ist oft viel Arbeit. Mit konkreten Inhalten unterstützt es Sie aber im Unternehmensalltag.


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28.07.11

Teambildung: Wie funktionieren Teams?

Aufgabenstruktur

Stellt sich ein Team auf, arbeitet es nicht immer gleich von Anfang an problemlos miteinander. Bis eine gemeinsame Teamstruktur steht, durchläuft das Team 4 Phasen der Teambildung.


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31.03.11

Frühjahrsputz in den Personalakten

Aufgabenstruktur 1

Nachdem der Jahreswechsel bewältigt ist, denken Sie vielleicht daran, die Personalakten ehemaliger Mitarbeiter zu vernichten. Dabei sollten Sie folgende Aufbewahrungsfristen einhalten:


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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