Neue Mitarbeiter

Neue Mitarbeiter sind natürlich eine Bereicherung für Ihr Unternehmen, erfordern zunächst jedoch eine meist zeitaufwändige Einarbeitung. Für den Einstieg des neuen Arbeitnehmers sollten Sie als Personalverantwortlicher jedenfalls genügend Zeit einrechnen. Erfolgt die Einarbeitung gründlich, bleibt der Spielraum für spätere Probleme gering. Was Sie daher bei der Einarbeitung im Hinterkopf behalten sollten, erfahren Sie im Folgenden.

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Umzugskosten, 22.06.11

Reisekosten und Umzugskosten für neue Mitarbeiter aus dem Ausland

Umzugskosten

Wir haben einige Fragen bezüglich Reisekosten und Umzugskosten für Angestellte aus dem Ausland.


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Checkliste: Einarbeitung neuer Mitarbeiter

Neue Mitarbeiter

Die richtige Einarbeitung am ersten Arbeitstag ist eine gute Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit. Nur so ist auch gewährleistet, dass der neue Mitarbeiter schnell selbstständig Aufgaben erledigen kann und nicht den Betrieb aufhält.


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Einarbeitung neuer Mitarbeiter

Neue Mitarbeiter 2

Je mehr Zeit Sie sich bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter nehmen, desto schneller werden diese zur Bereicherung für Ihr Unternehmen. Da die Personaleinführung eine überwiegend informative Angelegenheit ist, können Sie die notwendigen Maßnahmen und den Ablauf sehr gut im Voraus planen.


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03.11.11

Personaleinführung zur Chefsache erklären

Neue Mitarbeiter 2

Geeignete Mitarbeiter zu finden ist kosten- und zeitintensiv. Daher ist es wichtig, dass sich Führungskräfte ausreichend Zeit für die Personaleinführung nehmen und sich selbst eine Schlüsselrolle bei der Personaleinarbeitung einräumen.


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17.05.11

Talent Management: Mitarbeiter finden, binden und halten

Neue Mitarbeiter

Aufgrund des demografischen Wandels und des anhaltenden Mangels an qualifizierten Fach- und Führungskräften ist in Deutschland ein Kampf um die besten Arbeitskräfte entbrannt. Mit dem Talent Management kommen Unternehmen ihrem Ziel näher, qualifizierte Mitarbeiter zu halten.


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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