Alkohol im Betrieb: So sprechen Sie mit gefährdeten Mitarbeitern

Alkohol im Betrieb stellt eine beträchtliche Risikogröße dar: Rund 18 % der Arbeitnehmer in Deutschland konsumieren Alkohol in riskanten Mengen, 2,4 % sind alkoholabhängig. So die aktuellen Zahlen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen.

Beschäftigte mit riskantem Alkoholkonsum fehlen bis zu 16-mal häufiger am Arbeitsplatz. Rund 25 % aller Arbeitsunfälle ereignen sich unter Alkoholeinfluss. Dem Thema Alkohol im Betrieb gebührt also besondere Aufmerksamkeit.

Befürchten Sie eine Alkoholabhängigkeit bei Ihrem Mitarbeiter, sollten Sie möglichst bald mit ihm sprechen – nicht mit den Kollegen. Sprechen Sie dabei klar und eindeutig die aufgetretenen Probleme wie Leistungsabfall oder Verhaltensänderungen an. Fordern Sie Ihren Mitarbeiter auf, Hilfe bei der Überwindung des Problems anzunehmen und eine Suchtberatungsstelle aufzusuchen. Aber beschimpfen Sie ihn nicht als Alkoholiker usw.

Lassen Sie sich aber auch nicht auf Diskussionen über die persönlichen Probleme des Mitarbeiters ein. Bezeugen Sie auch nicht zu viel Verständnis. Konzentrieren Sie sich auf die betrieblichen Probleme und Ihre konkreten Erwartungen an den Mitarbeiter für die nächste Zeit. Am Ende des Gesprächs vereinbaren Sie am besten einen Arbeitsplan. Außerdem sollte Ihr Mitarbeiter wissen, dass bei weiteren Problemen sein Arbeitsplatz gefährdet ist.

Hält der Mitarbeiter sich nicht an die Vereinbarungen, müssen Sie wieder mit ihm sprechen. Konfrontieren Sie ihn dann nicht nur mit seinen Fehlleistungen. Kündigen Sie nun auch konkrete betriebliche Konsequenzen an (z. B. Prämienabzug, Versetzung, Abmahnung, in einem späteren Stadium auch Kündigung). Tritt wiederum keine Besserung ein, müssen Sie die angekündigten Maßnahmen durchziehen. Denn nur wenn der Leidensdruck groß genug ist, sind Alkoholiker bereit, ihre Situation zu ändern.

Wichtig: Es muss immer klar sein, dass Sie nichts tun, weil der Mitarbeiter trinkt, sondern wegen der daraus resultierenden Arbeitsmängel. Zeigen Sie auch erneut die möglichen Hilfsangebote auf (z. B. Entziehungskur).

Tipp: Lesen Sie hier, welche rechtlichen Schritte wegen Alkohols im Betrieb möglich sind.


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