Betriebliches Eingliederungsmanagement als Chance für Ihr Unternehmen

Ist einer Ihrer Mitarbeiter innerhalb eines Jahres mehr als 6 Wochen ununterbrochen oder in Etappen arbeitsunfähig, sind Sie gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Diese auf den ersten Blick lästige Pflicht sollten Sie offensiv angehen, denn:

  • Das betriebliche Eingliederungsmanagement eröffnet möglicherweise einen Weg, einen qualifizierten Mitarbeiter zu erhalten. Dieser Aspekt ist in Anbetracht des kommenden Fachkräftemangels nicht zu unterschätzen.
  • Es erhöht Ihre Erfolgsaussichten, wenn Sie dem Mitarbeiter später doch krankheitsbedingt kündigen und der Mitarbeiter hiergegen klagt (BAG, 12.7.2007, 2 AZR 716/06). Das gilt auch, wenn Sie das betriebliche Eingliederungsmanagement nur anregen und der Mitarbeiter dankend ablehnt. Die Praxis zeigt, dass recht häufig Mitarbeiter auf das betriebliche Eingliederungsmanagement verzichten, weil sie fürchten, dass es zur Vorbereitung einer Kündigung missbraucht wird.
  • Die Kosten halten sich im Rahmen, da Sie bei der leidensgerechten Umgestaltung des Arbeitsplatzes mit finanzieller Unterstützung durch Krankenkassen, Integrationsämter und die gemeinsamen Reha-Servicestellen rechnen können.

Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement versuchen Sie zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden bzw. erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und wie der Arbeitsplatz des Mitarbeiters erhalten werden kann. Wie Sie dabei konkret vorgehen, erfahren Sie hier.


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Personelle Maßnahmen – So bestimmt Ihr Betriebsrat mit

Bei einer Vielzahl personeller Maßnahmen haben Sie Ihren Betriebsrat im Vorfeld zu beteiligen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch eine Fülle von Ausnahmen, denn der Betriebsrat ist auch nicht immer zu beteiligen!

mehrweitere Themen

Ihre Online-Rechner

Für Sie zur Arbeitserleichterung:

  1. Mutterschutz-Rechner
  2. Kündigungsfristen-Rechner
  3. Brutto-Netto-Rechner
  4. Arbeitszeugnis-Generator

 


Wie nutzen Sie HRexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, HRexperten24.de zu nutzen