Ein Gläschen in Ehren
An und um die Faschingstage geht es vielerorts etwas lockerer zu. Problematisch ist das nur, wenn ein Mitarbeiter dann alkoholisiert im Betrieb erscheint.
Einen Mitarbeiter, der offensichtlich alkoholisiert im Betrieb erscheint, sollten Sie nicht arbeiten lassen. Ziehen Sie den Betriebsarzt, den Betriebsrat und zur Not einen anderen Vorgesetzten hinzu und veranlassen Sie den Heimtransport des Mitarbeiters. Zu einem Alkoholtest können Sie den Mitarbeiter nicht zwingen. Das ist auch nicht erforderlich, wenn Fahne, schwankender Gang usw. von Zeugen bestätigt werden.
Die ausgefallene Arbeitszeit müssen Sie dann selbstverständlich nicht bezahlen. Der Heimtransport erfolgt auf Kosten des Mitarbeiters.
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