Rekrutierung

Den Wettbewerb um die besten Fach- und Führungskräfte sollten Sie keinesfalls unterschätzen. So werden Sie als Personalverantwortlicher zukünftig immer mehr Zeit und Energie auf die Rekrutierung verwenden müssen. Wer eine freie Stelle zu besetzen hat bzw. generell auf der Suche nach potenziellem Mitarbeiternachwuchs ist, muss aktiv – um nicht zu sagen offensiv – für das eigene Unternehmen werben. Nur, wer erfolgreich auf sich aufmerksam macht, wird die besten Bewerber erreichen. Erfahren Sie unter anderem, wie Sie sich mit Ihrer Stellenausschreibung von der breiten Masse abheben. Welche neuen Rekrutierungswege führen Ihr Unternehmen zum Erfolg und wie können Sie Bewerber überhaupt richtig einschätzen? Diesen und anderen Themen widmet sich die folgende Rubrik.

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Bewerbervergleich

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Mit dem Tool "Bewerbervergleich" können Sie schnell und einfach Ihre Bewerber anhand der Bewerbungsunterlagen vergleichen. Mit zusätzlichen Gewichtungsfaktoren, die Sie den zu beachtenden Merkmalen zuweisen können, haben Sie die Möglichkeit das Vergleichsverfahren optimal an die Anforderungen der zu vergebenen Ausbildungsstelle anzupassen.


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Die verschiedenen Übungen eines Assessment-Centers

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Ziel eines Assessment-Centers ist, das Verhalten und die Kompetenzen eines Bewerbers zu ermitteln. So können Sie feststellen, ob der Bewerber für die vakante Stelle fachlich und charakterlich geeignet ist. Dazu müssen sich die Kandidaten verschiedenen Einzel- und Gruppenübungen stellen.


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Muster: Anforderungsprofil

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Gute Anforderungsprofile zu erstellen kostet viel Zeit. Aber Sie sparen sich dadurch Mühen in der Bewerbungsphase und werden besseres Personal finden. Hier finden Sie eine Vorlage für ein Anforderungsprofil.


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Muster: Eis-Schreiben

Stellenausschreibung 03

All die Bewerber, die qualifiziert sind, denen Sie aber absagen müssen, sind potenzielle Talente für Ihr Unternehmen. Selbst wenn Sie sie bei dieser Gelegenheit nicht einstellen können, sollten Sie kein Absageschreiben schicken, sondern ein so genanntes Eis-Schreiben. In diesem bekunden Sie Ihr grundsätzliches Interesse und bestätigen, dass die Bewerbungsunterlagen bei Ihnen verbleiben und der Kandidat in Ihren Bewerberpool aufgenommen wird. Hier finden Sie ein Beispiel für ein Beispiel für ein Eis-Schreiben.


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Absageschreiben

Stellenausschreibung 05

Das Absageschreiben ist eine unangenehme Aufgabe für Arbeitgeber. Aber es gehört zum guten Ton und Sie können es für Ihre Unternehmenskommunikation nutzen.


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Personalmarketing

Arbeitgeberattraktivität und Employer Branding

Personalmarketing 04

Durch Employer Branding steigern Sie die Arbeitgeberattraktivität Ihres Unternehmens. Dies ist wichtig – denn wenn geeignete Bewerber Ihr Unternehmen interessant finden, können Sie offene Stellen schneller und passgenauer besetzen. Die Effizienz der Personalabteilung steigt.


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Zeugnisanalyse

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Die Zeugnisanalyse hilft Ihnen, die Arbeitszeugnisse von Bewerbern besser einzuschätzen und diese sinnvoll im Einstellungsprozess einsetzen zu können.


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Bewerberauswahl, 10.01.12

Einstellungstest: Mit dem passenden Testverfahren geeignete Mitarbeiter finden

Bewerberauswahl 02

Unternehmen sind individuell und nicht miteinander zu vergleichen. Das wird gerade bei der Auswahl der Bewerber deutlich. Mit dem richtigen Einstellungstest finden Arbeitgeber jedoch schnell geeignete Mitarbeiter.


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Personalmarketing, 01.12.11

Arbeitgeberattraktivität: Geld und Wertschätzung sind wichtig

Personalmarketing 01

Gilt ein Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber, findet es schneller geeignete Bewerber und senkt so die Kosten der Personalbeschaffung. Was aber macht die Arbeitgeberattraktivität aus? Und wie funktioniert Employer Branding?


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Rekrutierungswege, 10.11.11

Personalsuche per Social Media

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Viele Personaler suchen in den sozialen Netzwerken nach persönlichen Informationen über ihre Bewerber. Und die dort gefundenen Inhalte entscheiden immer öfter über Top oder Flop. Ist die Personalsuche per Social Media aber wirklich zu empfehlen?


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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