Thema des Monats

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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Kündigung; Betriebsrat

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.


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Das Direktionsrecht des Arbeitgebers – So machen Sie alles richtig

Kritikgespräch

Ihr Direktionsrecht sollten Sie auf jeden Fall kennen. Das Direktionsrecht wird auch Weisungsrecht genannt. Es beinhaltet Ihr Recht als Arbeitgeber, die Arbeitspflicht durch einseitige Weisungen festzulegen (BAG, 7.12.2000, 6 AZR 444/99).


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Die neue Familienpflegezeit

Pflegezeit _ Hand hält sich an Haken fest

Der Bundestag hat das neue Familienpflegezeitgesetz (FPfzG) beschlossen. Am 1.1.2012 tritt es in Kraft. Grund genug, dass Sie sich als Arbeitgeber damit beschäftigen sollten. Das bisherige Pflegezeitgesetz bleibt daneben ebenfalls in Kraft und gilt parallel. Ihre Arbeitnehmer können also auch weiterhin eine Kurzzeitpflege und eine Pflegezeit von bis zu 6 Monaten ohne Anspruch auf eine Arbeitsvergütung nehmen.


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Resturlaubsansprüche – So gehen Sie am Jahresende richtig mit Urlaubsansprüchen um

Urlaub Fünf vor Zwölf

Bis zum Jahresende sind es nur noch wenige Wochen. Entscheiden Sie jetzt, was mit den Resturlaubsansprüchen Ihrer Mitarbeiter geschieht.
Sämtliche Ihrer Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf Urlaub. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie mindestens einen Monat bei Ihnen beschäftigt sind. Und besonders wichtig: Auch Aushilfen und 400-€-Kräfte haben Anspruch auf Urlaub.


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Leistungsabhängige Vergütung – Machen Sie Ihren Betrieb jetzt für die Zukunft fit!

Sonderzahlungen 4

Mit einer leistungsabhängigen Vergütung schaffen Sie eine besondere Motivation für Ihre Mitarbeiter. Sie erhalten dann mehr Entgelt, wenn sie auch besonders viel leisten. Und auch für Ihre Bilanz des Unternehmens ist diese Form der Entgeltzahlung häufig von großem Vorteil. Sie bezahlen dann Ihre Mitarbeiter, wenn diese besonders produktiv sind.


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Neues zur Abmahnung – So reagieren Sie jetzt richtig!

Abmahnung 2

Mit einer Abmahnung vor der Kündigung machen Sie Ihrem Mitarbeiter klar, dass Sie eine Pflichtwidrigkeit beanstanden, ein bestimmtes Verhalten erwarten und das Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall kündigen werden.
Daher haben Sie in Ihrer Abmahnung das Fehlverhalten klar, deutlich und ausreichend konkret zu beschreiben.


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Erfolgreich Vorstellungsgespräche führen

bewerberauswahl

Suchen Sie auch derzeit Mitarbeiter? Dann geht es Ihnen wie vielen anderen Personalern: Sie kommen an einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch nicht vorbei.


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Die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern – Natürlich geht das!

Kündigung

Immer wieder kommt es im betrieblichen Alltag vor, dass Sie auch einmal einem Betriebsrat kündigen möchten. Ganz einfach ist ein solches Vorhaben sicherlich nicht – aber auch nicht unmöglich! Das zeigt die Vielzahl an Urteilen, die zu diesem Problemkreis bereits ergangen sind.


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Versetzungen und Mitbestimmung

Karrieresprung

Im betrieblichen Alltag haben Sie täglich mit Versetzungen zu tun. Oftmals ist es für Personalverantwortliche ausgesprochen schwer zu entscheiden, ob eine Versetzung rechtmäßig ist oder nicht. Lesen Sie alles Wichtige zu diesem Thema – individualrechtlich und zur Beteiligung Ihres Betriebsrats.


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Neues Befristungsrecht – Dieses Urteil sollten Sie kennen!

Befristung

Um das Befristungsrecht war es in den vergangenen Jahren still geworden. Viele Arbeitgeber hatten sich mit dem eilig zusammengeschusterten und schlechten Gesetzeswerk in der Praxis arrangiert und versucht, die Regelungen so gut wie es geht umzusetzen.


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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