Mit einer Abmahnung vor der Kündigung machen Sie Ihrem Mitarbeiter klar, dass Sie eine Pflichtwidrigkeit beanstanden, ein bestimmtes Verhalten erwarten und das Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall kündigen werden.
Daher haben Sie in Ihrer Abmahnung das Fehlverhalten klar, deutlich und ausreichend konkret zu beschreiben.
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